Betreff
Garagenstandort Ernst-Thälmann-Straße
- Nutzungsänderung
Vorlage
108/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat von Heidenau beschließt, die kommunalen Flurstücke 21/7, 21/8 und 21/9 der Gemarkung Mügeln, gelegen zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Ringstraße, zum 01.01.2015 nicht mehr anteilig als Garagenstandort zu nutzen, sondern als Wohnbauland zu entwickeln.

Die Mietverträge mit den Garageneigentümern sind entsprechend § 580 a BGB zum 31.12.2014 durch die Stadt zu kündigen.