Betreff
Beantragung von Maßnahmen der Schadensbeseitigung des Hochwassers vom Juni 2013
Vorlage
096/2013
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat bestätigt die in der Anlage 096/2013-1 gemeldeten und priorisierten Maßnahmen nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 vom 12.07.2013 und ermächtigt den Bürgermeister vorbehaltlich der Bestätigung des Maßnahmeplanes als Wiederaufbauplan durch den Wiederaufbaustab der Sächsischen Staatskanzlei die Förderung der Maßnahmen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – und für die verkehrliche Infrastruktur beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu beantragen.