Betreff
Einwendungen zur Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Vorlage
135/2012
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2013 eingegangen sind.