Betreff
Neubau einer Produktionshalle des Reifenwerkes Heidenau
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
002/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau einer Produktionshalle des Reifenwerkes Heidenau;

Hauptstraße 44, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 281/7;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.