Betreff
Einwendungen zur Haushaltssatzung 2012 mit Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO
Vorlage
122/2011
Aktenzeichen
20.00
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2012 eingegangen sind.