- Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen und Gewährung von Verfahrensabschlägen
1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau nimmt das Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zur Fortschreibung der „Besonderen Bodenrichtwerte“ für die Anfangs- und Endwertqualität im Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ vom 29.10.2010 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine gestaffelte Reduzierung der Ausgleichsbeträge wie folgt zu gewähren:
- bis 31.12.2012: Reduzierung des Ausgleichsbetrages um
20%
- bis 31.12.2013: Reduzierung des Ausgleichsbetrages um
15%
- bis 31.12.2014: Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 10%
Als Stichtag
für die jeweilige Höhe der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt das Datum des
Eingangs des Antrags des Grundstückseigentümers bei der Stadt Heidenau. Die
Wirksamkeit der jeweiligen Reduzierung steht unter dem Vorbehalt des
tatsächlichen Zahlungseingangs innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der
erforderlichen Ablösevereinbarung.