Betreff
Personalangelegenheiten
- Private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch den Bürgermeister
- Private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch den Bürgermeister
Vorlage
053/2011
Aktenzeichen
10.00 / 10.23
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt,
die private Nutzung des – dem Bürgermeister zur vorrangigen Nutzung zur
Verfügung gestellten – Dienstfahrzeuges mit Wirkung vom 01.01.2011 pauschal mit
mtl. 1 v. H. des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern; die
Steuerlast trägt der Bürgermeister.
Damit wird die
Beschlussfassung des Stadtrates 21.12.2006 (BV 107/2006) bezüglich der privaten
Nutzung des Dienstfahrzeuges gegen Erstattung eines Kostenentgeltes für privat
gefahrene Kilometer ersetzt.