Betreff
Personalangelegenheiten
- Private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch den Bürgermeister
Vorlage
053/2011
Aktenzeichen
10.00 / 10.23
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, die private Nutzung des – dem Bürgermeister zur vorrangigen Nutzung zur Verfügung gestellten – Dienstfahrzeuges mit Wirkung vom 01.01.2011 pauschal mit mtl. 1 v. H. des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern; die Steuerlast trägt der Bürgermeister.  

 

Damit wird die Beschlussfassung des Stadtrates 21.12.2006 (BV 107/2006) bezüglich der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges gegen Erstattung eines Kostenentgeltes für privat gefahrene Kilometer ersetzt.