Betreff
Genehmigung, bedingt befristet zu stundende Beitragsforderungen für die Dauer des Vorliegens der jeweiligen Bedingung niederzuschlagen
Vorlage
135/2010
Aktenzeichen
20.00
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau genehmigt für bereits vorliegende und zukünftig gem. § 3 Abs. 3 SächsKAG bedingt befristet zu stundende Beitragsforderungen die Behandlung als unbefristete Niederschlagung.

Voraussetzung ist, dass im Einzelfall für jede gem. § 3 Abs. 3 SächsKAG gestundete Beitragsforderung eine regelmäßige Überwachung des Standes der die Zahlung aufschiebenden  Bedingung durch die Verwaltung erfolgt und schriftlich dokumentiert wird.