Betreff
Genehmigung, Insolvenzforderung für die Dauer des Insolvenzverfahrens niederzuschlagen
Vorlage
134/2010
Aktenzeichen
20.00
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau genehmigt für bereits vorliegende und zukünftig auftretende Fälle die unbefristete Niederschlagung von Insolvenzforderungen.

Voraussetzung ist, dass im Einzelfall für jede niederzuschlagende Forderung folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • über das Vermögen des Forderungsschuldners wurde durch Beschluss nach § 27 InsO das Insolvenzverfahren eröffnet,
  • die Forderung wurde durch die Stadt Heidenau nach § 174 InsO zur Tabelle angemeldet
  • für die Forderung steht der Stadt Heidenau kein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht nach §§ 47 bis 50 InsO zu und
  • die regelmäßige Überwachung des Standes der Insolvenzverfahren ist durch die Verwaltung gesichert und wird dokumentiert.