Betreff
Einwendungen zur Haushaltssatzung 2011 mit Haushaltsplan gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Vorlage
129/2010
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 der SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2011 eingegangen sind.