Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
091/2010
Aktenzeichen
II/40.31
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt die
in Anlage 1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2011.
Der Betriebsführer, die
Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.
Alle nicht in der Anlage
aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für
Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u. a. setzt der
Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen
Handhabung fest.
In Einzelfällen kann die
Stadt Heidenau Abweichungen zu den Entgelten festlegen. Diese sind schriftlich
dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.