Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
091/2010
Aktenzeichen
II/40.31
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2011.

 

Der Betriebsführer, die Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u. a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.

 

In Einzelfällen kann die Stadt Heidenau Abweichungen zu den Entgelten festlegen. Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.