- Kommunale Finanzausstattung
Der Bürgermeister wird
beauftragt,
1.
von der
Staatsregierung ein Bekenntnis zur aufgabenadäquaten Bereitstellung von
Finanzhilfen für die Kommunen einzufordern. Zur Erfüllung aller Aufgaben der
Daseinsvorsorge gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern und zur Sicherung
der Kommunalen Selbstverwaltung gehören dazu neben einer stabilen
Schlüsselmasse im Finanzausgleich der kommenden Jahre eine ausreichende
Fördermittelbasis sowie ein im Jahr 2010 wirkendes Soforthilfeprogramm zur
Überwindung der Einnahmekrise.
2.
sich im Sinne der
Ziffer 1 in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände für eine angemessene
kommunale Finanzausstattung stark zu machen und auf diese Weise der kommunalen
Interessenvertretung in den anstehenden schwierigen Verhandlungsrunden
gegenüber dem sächsischen Finanzministerium den Rücken zu stärken.