Der Stadtrat bestätigt den Vorentwurf des Lärmaktionsplans gemäß der Anlagen 047/2010-1 bis 047/2010-13 als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Heidenau und beauftragt den Bürgermeister mit der angemessenen Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans.