Betreff
Widmung Rathausstraße
- Teilstück im Wohngebiet Friedensstraße
Vorlage
133/2009/1
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:

 

Die Flurstücke 217/23 und 217/22 (siehe Anlage 1) der Gemarkung Mügeln werden gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) als Teilstücke der Ortsstraße „Rathausstraße“ dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet. Die bezeichneten Verkehrsflächen tragen künftig den Namen „Rathausstraße“.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.