- Überarbeiteter Entwurf: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Stadtrat bestätigt den Überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans M 08/1 "Interkommunales Gewerbegebiet Dresden/Heidenau – Teilbereich Heidenau" gemäß der Anlagen 111/2008-1 und 111/2008-2.
2. Der Stadtrat billigt die Begründung zum Überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans M 08/1 "Interkommunales Gewerbegebiet Dresden/Heidenau – Teilbereich Heidenau" gemäß der Anlage 111/2008-3.
3.
Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Überarbeiteten Entwurf des
Bebauungsplans M 08/1 "Interkommunales
Gewerbegebiet Dresden/Heidenau – Teilbereich Heidenau".