Der Stadtrat
beschließt, das bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden 2005 im Rahmen einer
Umschuldung aufgenommene Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist am
31.12.2008 in Höhe von 38.302,97 EUR außerordentlich zu tilgen und die
Differenz zur Restschuld per 31.12.2008 in Höhe von 1.000.000 EUR unter
folgenden Bedingungen umzuschulden:
Aufnahme als Ratendarlehen
mit 100% Auszahlung bei einem inländischen Kreditinstitut mit einer
Kreditlaufzeit von 5 Jahren, einer jährlichen Rate von 200.000 EUR bei
vierteljährlicher Zins- und Tilgungsleistung und einer Zinsbindung an den
3-Monats-Euribor.
Die außerordentliche
Tilgung in Höhe von 38.302,97 EUR wird haushaltsseitig durch überplanmäßige
Einnahmen auf der Haushaltsstelle 1.9100.2052.00 Zinsen Festgeld von öffentlich
rechtlichen Kreditanstalten gedeckt.