Betreff
Einwendungen zur Haushaltssatzung 2009 mit Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Vorlage
106/2008
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2009 eingegangen sind.