Betreff
Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidenau für das Jahr 2009
Vorlage
081/2008
Aktenzeichen
40.21
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt die
als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im
Gebiet der Stadt Heidenau für das Jahr 2009 und mittelfristig für das Jahr
2010.
Die Bedarfsplanung dient
gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises
Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der
Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von
Kindertageseinrichtungen.