Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für das Jahr 2009 und mittelfristig für das Jahr 2010.

 

Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.