Betreff
Neubau einer Produktionshalle des Reifenwerkes Heidenau
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
039/2008
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau einer Produktionshalle des Reifenwerkes Heidenau;

Hauptstraße 44, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 281/7;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen:

 

Zur Sicherung der Löschwasserversorgung ist das auf dem Betriebsgelände vorhandene Regenrückhaltebecken (300 m³) im Sinne eines Löschwasserteiches zu ertüchtigen (Entschlammung, Zuwegungsgewährleistung, Entnahmestellekennzeichnung, Füllstandsgarantie).