Betreff
Nutzungsänderung des Objektes Ernst-Thälmann-Str. 21
- Stellungnahme der Gemeinde
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
135/2007
Art
Beschlussvorlage
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zur
Nutzungsänderung
des Objekts Ernst-Thälmann-Straße 21;
01809
Heidenau;
Flurstücke
Nr. 2 d, 21/1; Gemarkung Mügeln
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
§ 36 BauGB sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu
erteilen.
1. Der Stellplatznachweis ist vollständig zu erbringen
(Ausgleich des Defizits von einem Stellplatz).
2. Der Mühlgraben im Bereich des Objekts (Flurstücke Nr.
416 a, 416 b, 416 c, 416 d; Gemarkung Mügeln) ist in seiner potentiellen
Wasserführungsfunktion zu sichern und bis zu einer möglichen Ertüchtigung
abwasserfrei zu halten.