Betreff
Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidenau für das Jahr 2008
Vorlage
121/2007
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt die
als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im
Gebiet der Stadt Heidenau für das Jahr 2008 und mittelfristig für das Jahr
2009.
Die Bedarfsplanung dient
gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises
Sächsische Schweiz sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau
und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.