Betreff
Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidenau für das Jahr 2008
Vorlage
121/2007
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für das Jahr 2008 und mittelfristig für das Jahr 2009.

 

Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.