Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau Betriebsgebäude Saegeling Medizintechnik;

Ernst-Thälmann-Straße 32, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 202;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.