Betreff
Einwendungen zur Haushaltssatzung 2007 mit Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Vorlage
140/2006
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2007 eingegangen sind.