Betreff
Garagenstandort Neubauernweg: Nutzungsänderung
Vorlage
117/2006
Art
Beschlussvorlage

 

1.       Der Stadtrat beschließt, das kommunale Flurstück Nr. 24 der Gemarkung Großsedlitz (Neubauernweg 5) zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht weiter anteilig als Garagenstandort sondern insgesamt zur Wohnbaulandentwicklung zu nutzen.

 

2.       Der Stadtrat beschließt, in Abweichung von § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) die Besitzer der Garagen auf dem Grundstück Neubauernweg 5 von der Pflicht zur hälftigen Übernahme der Abrisskosten freizustellen.