Der
Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 Sächsische
Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau
eines Plus-Marktes; Dresdner Straße 58/60, 01809 Heidenau,
Flurstücke
Nr. 301 s und Nr. 301/18; Gemarkung Mügeln
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:
1. Zwischen der östlichen Giebelseite des Gebäudes und der Außenkante des östlich davon gelegenen Gehweges ist zur Einhaltung der umgebungstypischen Baugrenze ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
2. Durch geeignete Schallschutzvorkehrungen auf der Grundlage eines Schallschutzgutachtens ist sicherzustellen, dass die maßgeblichen Schallimmissionsrichtwerte in Bezug auf die umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten werden.
3. Die ersatzpflanzungsbezogenen Vorgaben der kommunalen Baumfällgenehmigung vom 3. April 2006 sind zu erfüllen, d.h. es sind nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt Heidenau auf der Basis eines Freianlagenplanes 30 Bäume in den Parkplatz- und Grünbereichen als Kompensationsleistung zu pflanzen.