Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
072/2005
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
ab dem Jahr 2005.
Der Betriebsführer,
die Technischen Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.
Alle nicht in der
Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades
für Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u.a. setzt der
Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen
Handhabung fest.