Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
072/2005
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2005.

 

Der Betriebsführer, die Technischen Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u.a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.