Betreff
Festlegung Zinssatz für im Bau befindliche Abwasserbeseitigungsanlagen
Vorlage
045/2005
Aktenzeichen
20.00
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat
beschließt Zinsen für das während der Investitionsmaßnahmen bis zur
Inbetriebnahme von Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandte Kapital abzüglich
von vor der Inbetriebnahme zugeflossener dazugehöriger Zuweisungen mit dem jährlich
durchschnittlichen Zinssatz für Geldanlagen der Stadt ab 2004 festzusetzen und
als Anschaffungs- und Herstellungsaufwand zu aktivieren. Die Festsetzung der
Zinsen erfolgt jährlich im Rahmen der Jahresrechnung.
