Betreff
Festlegung Zinssatz für im Bau befindliche Abwasserbeseitigungsanlagen
Vorlage
045/2005
Aktenzeichen
20.00
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt Zinsen für das während der Investitionsmaßnahmen bis zur Inbetriebnahme von Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandte Kapital abzüglich von vor der Inbetriebnahme zugeflossener dazugehöriger Zuweisungen mit dem jährlich durchschnittlichen Zinssatz für Geldanlagen der Stadt ab 2004 festzusetzen und als Anschaffungs- und Herstellungsaufwand zu aktivieren. Die Festsetzung der Zinsen erfolgt jährlich im Rahmen der Jahresrechnung.