Betreff
Neubau einer Versandhalle des Möbelwerkes Heidenau - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
043/2005
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau einer Versandhalle des Möbelwerkes Heidenau;

Güterbahnhofstraße 6, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 342/2, 344/5;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.