Betreff
Neubau einer Versandhalle des Möbelwerkes Heidenau - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
043/2005
Art
Beschlussvorlage
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum
Neubau
einer Versandhalle des Möbelwerkes Heidenau;
Güterbahnhofstraße
6, 01809 Heidenau;
Flurstücke
Nr. 342/2, 344/5;
Gemarkung
Mügeln
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1
SächsBO zu erteilen.
