Frau Bürgermeisterin Oertel eröffnete die 16. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Frau Oertel darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Anschließend stellte Frau Oertel die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 11 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

Die Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 12.03.2026 wurde bestätigt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch die Vorsitzende nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

          Herr Stadtrat Kirsten und

          Herr Stadtrat Bläsner

Es wurden keine Befangenheiten von Stadträtinnen und Stadträten angezeigt oder festgestellt.

Frau Oertel leitete zur Tagesordnung weiter.