Herr Lochner eröffnete die 24. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe.

Nachfolgend begrüßte Herr Lochner anwesende Bürger, die Verbandsräte und die Mitarbeiter der Verwaltung.

Anschließend hat Herr Lochner darauf hingewiesen, dass der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Stadtratsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Nachfolgend stellte Herr Lochner die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 12 (von 12) anwesenden Stimmen des Zweckverbandes fest.

Die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 31.03.2025 wurde bestätigt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch Herrn Lochner nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

• Herr Verbandsrat Dr. Ludwig (Pirna) und
• Herr Verbandsrat Müller (Dohna).

Es wurden keine Befangenheiten von Verbandsräten festgestellt oder angezeigt. 

Herr Lochner wies darauf hin, dass der TOP 2 korrekt „Verpflichtung des 1. Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden“ heißen muss.