Sitzung: 08.05.2025 Bauausschuss
Herr Bürgermeister Opitz
eröffnete die 8.
Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des
Bauausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung.
Mit Inkrafttreten des Dritten
Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur
Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat
Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer
ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und,
dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt
gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens
bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.
Es wurden nachfolgend keine
Mängel geltend gemacht.
Anschließend stellte Herr
Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 10 (von 12) anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.
Die
Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 10.04.2025 wurde bestätigt.
Für die Mitunterzeichnung
dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende
Mitglieder bestellt:
• Frau
Stadträtin Schmiedel und
• Herr
Stadtrat Lange
Es wurden keine
Befangenheiten von Stadträtinnen und Stadträten angezeigt oder festgestellt.
Herr Opitz leitete zur
Tagesordnung weiter.
