1.    Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom 31.08.2023 gemäß Anlagen 041/2025-1, 041/2025-2 und 041/2025-3, mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen vom 07.03.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

2.    Der Stadtrat billigt die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ beigefügte Begründung entsprechend Anlage 041/2025-4, ebenso den Umweltbericht entsprechend Anlage 041/2025-5 in der Fassung vom 31.08.2023 mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen vom 07.03.2024 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.