Sitzung: 22.08.2024 Stadtrat
Auf die Wahrnehmung des Datengeheimnisses nach § 6 Sächsischen Datenschutzgesetzes wurde durch Herrn Opitz auch jeder der anwesenden Stadträtinnen und Stadträte verpflichtet. Die Verpflichtung wurde mit einer Unterschrift bestätigt.
