Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.

Den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:

                Fraktion AfD                                                     4 Sitze

                Fraktion CDU/FDP                                          4 Sitze

                Fraktion DIE LINKE/SPD                2 Sitze

                Fraktion BOD                                                    1 Sitz

Den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:

                Fraktion AfD                                                     4 Sitze

                Fraktion CDU/FDP                                          4 Sitze

                Fraktion DIE LINKE/SPD                2 Sitze

                Fraktion BOD                                                    1 Sitz

Die Fraktionen haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 30. August 2024 namentlich schriftlich zu benennen.