In Vorbereitung der Bestimmung der Mitglieder des Aufsichtsrates der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH wird dem Stadtrat der als Anlage 071/2024-01 beigefügte Leitfaden des Sächsischen Staatsministeriums des Innern hinsichtlich der Qualifikation sowie der Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen zur Kenntnis und Beachtung gegeben.
