Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.

In Änderung des Beschlusses Nr. 101/2023 vom 28.09.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:

            Fraktion CDU                                     3 Sitze

            Fraktion AfD                                      2 Sitze

            Fraktion DIE LINKE/SPD                  2 Sitze

            Fraktion HBI/Grüne                           2 Sitze

            Fraktion FDP                                     1 Sitz

            Fraktionslose Mitglieder                     1 Sitz

In Änderung des Beschlusses Nr. 101/2023 vom 28.09.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:

            Fraktion CDU                                     3 Sitze

            Fraktion AfD                                      2 Sitze

            Fraktion DIE LINKE/SPD                  2 Sitze

            Fraktion HBI/Grüne                           2 Sitze

            Fraktion FDP                                     1 Sitz

            Fraktionslose Mitglieder                     1 Sitz

Die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 04. März 2024, 12.00 Uhr namentlich schriftlich zu benennen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0