Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Stadt Heidenau verändern. Deshalb wird die Stadt Heidenau ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Stadtrat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform.

Das städtische Gesamtaufkommen aus Grundsteuern im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten,

Ÿ  im zweiten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben;

 

Ÿ  im Herbst 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen;

 

Ÿ  im 2. Halbjahr 2024 eine Hebesatzsatzung zur Festsetzung aufkommensneutraler Hebesätze für die Grundsteuer 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Bläsner fragte nach, ob schon eine Entwicklung abzusehen sei. Herr Neugebauer verneinte dies.

 

Nach Bemessungsgrenzen erkundigte sich Herr Stadtrat Kirsten.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich zur Aufkommensneutralität 2024 und 2025. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0