Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau Katstrophenschutzzentrum AKKON 2 mit 6 Rettungsfahrzeugen

Zschierener Str. 5, 01809 Heidenau;

Flurstück 247/9 Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Opitz informierte über den Beschluss.

Herr Stadtrat Schürer wollte wissen, für welche Ortsgebiete das Katastrophenschutzzentrum zuständig ist.

Herr Opitz erläuterte, das Katastrophenschutzzentrum ist für unseren Landkreis und teilweise für die Stadt Dresden zuständig.

Herr Stadtrat Bräunsdorf fragte, ob sich finanziellen sowie baulichen Belastungen für die Stadt Heidenau ergeben würden.

Herr Opitz teilte mit, es gäbe keinerlei Belastungen, für die Stadt Heidenau. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

10

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0