Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 42. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 10 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

Die Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 07.12.2023 befindet sich noch im Geschäftsgang.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

           Herr Stadtrat Wolf und

           Herr Stadtrat König

Es wurden keine Befangenheiten von Stadträtinnen und Stadträten angezeigt oder festgestellt.

Alle Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Anwesenheit zu.

Herr Opitz leitete zur Tagesordnung weiter.