Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Der Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der zukünftigen Planung im Plangebiet des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage 138/2023-1.

 

2.    Die Veränderungssperre erstreckt sich damit über den Geltungsbereich des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“. Der sich daraus ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0