Sitzung: 21.12.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 138/2023
1.
Der
Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die
Veränderungssperre zur Sicherung der zukünftigen Planung im Plangebiet des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung
großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage
138/2023-1.
2.
Die
Veränderungssperre erstreckt sich damit über den Geltungsbereich des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung
großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“. Der sich daraus
ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre Teil
der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
15 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |