Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 eingegangen sind.

 


Herr Opitz informierte, dass keine Einwendungen zum Haushalt 2024 eingegangen sind.


Der Kenntnisnahme widersprach keiner der Anwesenden.