Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 eingegangen sind.
Herr Opitz informierte, dass keine Einwendungen zum Haushalt 2024 eingegangen sind.
Der Kenntnisnahme widersprach keiner der Anwesenden.