Beschluss:

 


Herr Opitz eröffnete die 51. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau.

Nachfolgend begrüßte Herr Opitz den Wehrleiter Herrn Berg  sowie anwesende Einwohner, die Mitglieder des Stadtrates. Außerdem hieß er die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Presse willkommen.

Anschließend bat Herr Opitz die Anwesenden sich für eine Schweigeminute zu erheben. Er erinnerte an die kürzlich verstorbene Rosemarie Wolf. Sie war langjährige Stadträtin und Heidenauer Urgestein.


Danach hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Stadtratsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Nachfolgend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 15 (von 21) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates fest.

Die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 30.11.2023 konnte noch nicht bestätigt werden. Sie befindet sich noch im Geschäftsgang. 

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

• Frau Stadträtin Denzer-Ruffani und
• Herr Stadtrat Dr. Borchers.

Für den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 16 wurde eine Befangenheit von Herrn Stadtrat Schürer festgestellt.