Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB für das in der Anlage 131/2023-1 aufgeführte Gebiet.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Nach der entfallenden Umweltprüfung erkundigte sich Herr Stadtrat Dr. Borchers.

 

Frau Stadträtin Schmiedel fragte nach der Festschreibung der Einzelhandelsflächen.

Nachfolgend erklärte Herr Opitz die Verfahrensweise zur Aufstellung.


Für den Umsetzungszeitraum interessierte Frau Stadträtin Denzer-Ruffani.
 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0