Sitzung: 30.11.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 131/2023
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler
Versorgungsbereich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB für das in der Anlage
131/2023-1 aufgeführte Gebiet.
Der
Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
aufgestellt werden, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.
Nach der entfallenden Umweltprüfung erkundigte sich Herr Stadtrat Dr. Borchers.
Frau Stadträtin Schmiedel fragte nach der Festschreibung der
Einzelhandelsflächen.
Nachfolgend erklärte Herr Opitz die Verfahrensweise zur Aufstellung.
Für den Umsetzungszeitraum interessierte Frau Stadträtin Denzer-Ruffani.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |