Beschluss:

 


Herr Opitz eröffnete die 17. Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe und begrüßte die Bürgermeister und anwesenden Verbandsräte. Außerdem hieß er die Gäste, Mitarbeiter der Stadtverwaltungen und der SEP willkommen.

 

Nachfolgend hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass die Verbandsversammlung nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Verbandsrates als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 12 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Verbandsrates fest.

 

Die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 16.10.2023 wurde genehmigt.

 

Es wurde keine Befangenheit von Verbandsräten festgestellt oder angezeigt.

 

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Verbandsräte bestellt:

• Herr Verbandsrat Barthel (Heidenau) und
• Herr Verbandsrat Marschall (Pirna).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen