Sitzung: 26.10.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 114/2023/1
1.
Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des
vorhabenbezogener Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“, bestehend aus
der Planzeichnung (Anlage 114/2023/1-1), dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 114/2023/1-2), den textlichen
Festsetzungen (Anlage 114/2023/1-3) und
billigt die Begründung (Anlage 114/2023/1-4) sowie
den Umweltbericht (Anlage 114/2023/1-5) in der
Fassung vom 31.08.2023.
2.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der
Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom (i.d.F.v.) 31.08.2023 und dessen
Anlagen (gem. Anlage 114/2023/1-1 bis – 10).