Beschluss:

 


Herr Opitz verpflichtete Frau Bienert auf das Datengeheimnis nach § 6 des Sächsischen Datenschutzgesetzes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen