Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 100/2023/1-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2025.

 

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.


Herr Opitz informierte zu geänderten Zahlen in der Anlage zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Dr.Borchers erkundigte sich nach der Personallage bei den städtischen Erzieherinnen und Erziehern.   


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0