Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

1.         Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 086/2023/1-1) mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 086/2023/1-2) und billigt die Begründung (Anlage 086/2023/1-3 bis -7) sowie den Umweltbericht (Anlage 086/2023/1-8 bis -15) in der Fassung vom 07.07.2023 und

 

2.         beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ i. d. F. v. 07.07.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 086/2023/1-1 bis – 25).

 

 


Herr Opitz erläuterte die Änderungen zur Originalfassung der Beschlussvorlage.

 

Zu den Auslagefristen erkundigte sich Herr Stadtrat Dr. Borchers. Die Auslage findet vom 30.10.2023 bis zum 04.12.2023 statt.

 

Herr Stadtrat Gensel fragte nach ob das Projekt mit Fördermittel gefördert wird. Dies wurde verneint. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0