Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Heidenau im Rahmen der Erhebung der Sanierungsausgleichsbeträge gem. § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Heidenau“ nach Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen zur Umwandlung des Ausgleichsbetrages in einer Höhe von bis zu 25.000 € in ein Tilgungsdarlehen zum Abschluss von Tilgungsdarlehensverträgen gem. § 154 Abs. 5 Satz 1 BauGB.

 

2.    Die Darlehensschuld ist gem. § 154 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit höchstens 6% jährlich zu verzinsen und mit 5% zuzüglich der ersparten Zinsen jährlich zu tilgen.

 

3.    Der Tilgungssatz kann gem. § 154 Abs. 5 Satz 3 BauGB im Einzelfall bis auf 1% herabgesetzt werden und das Darlehen niedrig verzinslich und zinsfrei gestellt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten oder zur Vermeidung einer von dem Ausgleichsbetragspflichtigen nicht zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung geboten ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0