Sitzung: 28.09.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 083/2023
Der Stadtrat der
Stadt Heidenau beschließt folgende Fördermöglichkeiten und –regelungen im
Fördergebiet „Heidenau – StadtMitte neu denken“:
1.
Erneuerung
von Gebäuden in privatem Eigentum (Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere energetische
Gebäudesanierungen) nach Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der Förderrichtlinie
Städtebauliche Erneuerung (FRL StBauE) vom 07.03.2022 mit einer Förderung von
maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch höchstens im Regelfall
bis 20.000 €.
2.
Rückbau
privater baulicher Anlagen (Ordnungsmaßnahmen) nach Abschnitt B, Ziffer 6.7
o.g. FRL und abbruchbedingte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von
Brandmauern der Nachbarhäuser nach Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.3 o.g. FRL mit
einer Förderung von bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch
höchstens im Regelfall 10.000 €;
3.
Bei
städtebaulich bedeutsamen Gebäuden mit einem öffentlichen Sanierungsinteresse
kann der Stadtrat im Ausnahmefall durch einen gesonderten Beschluss einen
höheren Kostenerstattungsbetrag unter Berücksichtigung der Festsetzungen in der
FRL StBauE vom 07.03.2022 festlegen.
Ein Rechtsanspruch auf
Fördermittel besteht nicht. Die Ausreichung von Zuwendungen erfolgt
vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel.
Herr Opitz informierte zum Beschluss.
Herr Stadtrat Zimmermann erkundigte sich, ob eine direkte Belastung für die Stadt entsteht. Herr Opitz erklärte, das ein Drittel durch die Stadt getragen werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
0 |