Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt folgende Fördermöglichkeiten und –regelungen im Fördergebiet „Heidenau – StadtMitte neu denken“:

 

1.    Erneuerung von Gebäuden in privatem Eigentum (Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere energetische Gebäudesanierungen) nach Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung (FRL StBauE) vom 07.03.2022 mit einer Förderung von maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch höchstens im Regelfall bis 20.000 €.

 

2.    Rückbau privater baulicher Anlagen (Ordnungsmaßnahmen) nach Abschnitt B, Ziffer 6.7 o.g. FRL und abbruchbedingte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Brandmauern der Nachbarhäuser nach Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.3 o.g. FRL mit einer Förderung von bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch höchstens im Regelfall 10.000 €;

 

3.    Bei städtebaulich bedeutsamen Gebäuden mit einem öffentlichen Sanierungsinteresse kann der Stadtrat im Ausnahmefall durch einen gesonderten Beschluss einen höheren Kostenerstattungsbetrag unter Berücksichtigung der Festsetzungen in der FRL StBauE vom 07.03.2022 festlegen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Die Ausreichung von Zuwendungen erfolgt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel.

 

 


Herr Opitz informierte zum Beschluss.

 

Herr Stadtrat Zimmermann erkundigte sich, ob eine direkte Belastung für die Stadt entsteht.  Herr Opitz erklärte, das ein Drittel durch die Stadt getragen werden müssen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0